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Bundestierärztekammer





 Archiv - 2003

10.000 Liter-Kühe: Kein Verbot gefordert

„Tierärzte fordern Verbot von 10.000 Liter-Kühen“, so lautet eine Meldung von „top agrar“ vom 23. April in der Internetausgabe der Zeitschrift, die über die Ergebnisse des 23. Deutschen Tierärztetages berichtet.
Die Bundestierärztekammer stellt fest, dass diese Aussage nicht den Tatsachen entspricht.

Der 23. Deutsche Tierärztetag, der vom 9. bis 11. April 2003 in Magdeburg stattfand, hat sich zwar tatsächlich mit der Problematik so genannter Qualzuchten bei Nutztieren befasst. Die etwa 200 stimmberechtigten Tierärztinnen und Tierärzte forderten aber kein Verbot von 10.000 Liter-Kühen.
Die Kernforderung zum Thema Tierschutz in der Nutztierzucht lautete vielmehr:

„Der 23. Deutsche Tierärztetag fordert die Bundesregierung auf, den § 11 b Tierschutzgesetz in der Nutztierzucht durch den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 11 b Abs. 5 Tierschutzgesetz auf der Basis eines Gutachtens zu konkretisieren.“

In ihren Presseunterlagen hatte die Bundestierärztekammer als Beispiel für tierschutzrelevante Probleme u. a. so genannte korrelierte Selektionsfolgen aufgeführt und dabei auch die Zucht auf Milchleistung beim Rind genannt, verbunden mit der Aussage, dass bei einer Milchmenge von 10.000 Kilogramm ein physiologischer Grenzwert erreicht sei.
Sie hat damit einen Bereich genannt, der kritisch zu sehen ist und beispielsweise im Rahmen des geforderten Gutachtens genauer diskutiert werden müsste.
Auch mit diesen Aussagen wird die von „top agrar“ behauptete Verbotsforderung nicht gestellt.

PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer e.V., Oxfordstr. 10, 53111 Bonn
Tel. (02 28) 72 54 60, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
Nummer 4/03, 25. April 2003

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