Auch das süßeste Minipig-Ferkel wird nach einigen Monaten zur Sau: Ausgewachsene Tiere können bis zu 90 Kilogramm schwer werden – häufig werden sie falsch gefüttert und erreichen dann sogar bis zu 140 Kilogramm. Mit der Geschlechtsreife entsteht dominantes, aggressives Verhalten. Bei reiner Wohnungshaltung können die Schweine den artgemäßen Wühltrieb nicht ausleben – oder verursachen erhebliche Schäden an der Wohnungseinrichtung. Schweine als soziale Tiere brauchen außerdem Kontakt zu Artgenossen, den menschliche Gesellschaft nicht ersetzen kann. Die Haltung eines einzelnen Tieres ist deshalb nicht artgerecht.
Hinzu kommt, dass es eine Reihe von Rechtsvorschriften gibt, mit denen Ausbrüche von Seuchen wie der Schweinpest oder der Maul- und Klauenseuche verhindert werden sollen. Der Hobbyhalter muss diese Regeln genauso erfüllen wie der Landwirt, so unter anderem:
- Speiseabfälle dürfen nicht an Schweine verfüttert werden, ebenso auch kein im Haushalt speziell für sie gekochtes Futter. Dieses Verbot ist zum Schutz vor Seuchen besonders wichtig.
- Jeder Schweinehalter muss die Haltung bei der Behörde anzeigen, ein Bestandsregister führen und die Tiere mit Ohrmarken kennzeichnen, die von der Behörde zugeteilt werden.
- Bestimmte, anzeigepflichtige Seuchen müssen schon beim Verdacht der Behörde gemeldet werden – der Schweinehalter muss also entsprechende Kenntnisse haben.
- Wird mit Schweinen gezüchtet, muss der Halter Vorgaben an Stall und Einzäunung einhalten und hat die Pflicht, die Tiere von einem speziellen Tierarzt betreuen zu lassen.
PRESSEINFORMATION
Bundestierärztekammer
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Margund Mrozek
PM 2/05, 11. Februar 2005


