Fortbildung Schweinekrankheiten

Diese Gemeinschaftsveranstaltung der ATF in Zusammenarbeit mit der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz und der Klinik für Schweine der Justus-Liebig-Universität Gießen ist geeignet zur Fortschreibung der Fortbildungspflicht gemäß § 7 Abs. 2 Schweinehaltungshygieneverordnung.

Die Teilnahme an diesem Kurs trägt zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt einer Folgebescheinigung (12 ATF-Stunden innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt der aktuellen Bescheinigung) für die tierärztliche Betreuung von Schweinebeständen bei.

  • am 26. November 2016 in Koblenz
  • Datum: 28.11.2016
  • Veranstalter: Fortbildungskurs der ATF in Zusammenarbeit mit der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz und der Klinik für Schweine der Justus-Liebig-Universität Gießen
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