Fortbildung Schweinekrankheiten

Diese Gemeinschaftsveranstaltung der ATF in Zusammenarbeit mit der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz und der Klinik für Schweine der Justus-Liebig-Universität Gießen ist geeignet zur Fortschreibung der Fortbildungspflicht gemäß § 7 Abs. 2 Schweinehaltungshygieneverordnung.

Die Teilnahme an diesem Kurs trägt zur Erfüllung der Voraussetzungen für den Erhalt einer Folgebescheinigung (12 ATF-Stunden innerhalb von 3 Jahren nach Erhalt der aktuellen Bescheinigung) für die tierärztliche Betreuung von Schweinebeständen bei.

Die nächste Gemeinschaftsveranstaltung ist für 2016 in Koblenz geplant.