Gebühren werden nach neun Jahren endlich erhöht
Die Bundestierärztekammer informiert über die GOT-Novelle
BTK Berlin (07.07.2017)
Der Bundesrat hat am 7. Juli einer vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgeschlagenen Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT) zugestimmt. Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden durch eine Verordnung des Bundes erstmals nach neun Jahren pauschal um 12 Prozent angehoben. Außerdem wird es eine Anpassung der Gebührensätze für die Beratung von Nutztierhaltern, die sogenannte Bestandsbetreuung, um 30 Prozent geben.

In diesem Zusammenhang wirkt es zynisch, dass das Ministerium einerseits anerkennt, dass vor diesem Hintergrund die Forderung nach einer 20-prozentigen GOT-Anhebung berechtigt ist, andererseits aber diese Erhöhung als für Tierhalter unzumutbar betrachtet, da eine zu hohe Anpassung der GOT angeblich die Hemmschwelle erhöhen könnte, für Tiere Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Tierschutz ist als Staatsziel eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Es gibt keinen Grund, Tierschutzprobleme ordnungspolitisch auf dem Rücken von uns Tierärzten auszutragen“, kritisiert der BTK-Präsident.
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine Verordnung des Bundes, die für Transparenz sorgen und Tierhalter vor Übervorteilung schützen soll. Gleichzeitig soll sie aber auch eine angemessene Vergütung der Tierärzte sicherstellen, damit diese dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.
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