Schauen alleine reicht nicht

Bundestierärztekammer kritisiert rein visuelle Untersuchung von Schweine-Schlachtkörpern

BTK Berlin (11.10.2013) Die Bundestierärztekammer kritisiert im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz eine am Mittwoch beschlossene EU-Verordnung. Diese sieht vor, dass ab Juni 2014 Schweine-Schlachtkörper im Regelfall nur noch durch visuelle Untersuchung kontrolliert werden sollen.
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Schlachtkörper von Schweinen sollen in Zukunft nur noch durch rein visuelle Beschau auf Krankheiten untersucht werden. Das bisher übliche Abtasten und Anschneiden ist nur noch vorgesehen, wenn es konkrete Hinweise auf Risiken für den Verbraucher- oder Tierschutz gibt. So sieht es zumindest das Europäische Parlament: In seiner Sitzung am 9. Oktober einigte es sich auf eine entsprechende Verordnung der EU-Kommission – und das, obwohl diese noch Ende September vom europäischen Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) mit großer Mehrheit abgelehnt wurde.
Die Bundestierärztekammer sieht die gelockerte Regelung sehr kritisch: „Es beseht die Gefahr, dass Krankheiten übersehen und nicht lebensmitteltaugliche Tiere in den Verkehr gebracht werden. Gerade für die Diagnose mancher auf den Menschen übertragbarer Infektionskrankheiten reicht eine visuelle Kontrolle alleine nicht aus. So ist zum Beispiel ein Aufschneiden des Herzens wichtig, um die Krankheit Rotlauf festzustellen, zur Diagnose von Tuberkulose müssen die Lymphknoten ertastet werden.“ Auch könnten durch den Wegfall von Tasten und Schneiden leicht Abszesse oder andere Organveränderungen übersehen werden.

Als Begründung für die geänderte Verordnung führte die EU-Kommission u. a. die Hygiene an. So könnten durch das Betasten Keime über die Handschuhe und Arbeitsgeräte von einem Schlachtkörper auf den anderen übertragen werden. Mantel: „So ein Nonsens – Tierärzte wissen aufgrund ihrer Ausbildung sehr gut, wie die Hygiene zu gewährleisten ist. Beispielsweise muss nach dem Anschneiden von verdächtigem Gewebe das Messer gewechselt werden!“

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass sich die EU-Kommission auf Drängen der Tierärzteschaft wenigstens zur Beibehaltung der Kontroll- und Weisungsfunktion der amtlichen Tierärzte und Amtstierärzte am Schlachthof entschlossen hat. „Tierärzte sind die Garanten für unabhängige Kontrollen der gesamten Lebensmittelkette und des Tierschutz, sie treffen Entscheidungen zur Vermeidung von Risiken für die Verbraucher. Diese Aufgaben können sie jedoch nur effektiv wahrnehmen, wenn nicht an ihrer Kontrollfunktion gespart wird. Der gesundheitliche Verbraucherschutz muss stets oberste Priorität haben“, betont Mantel.