ATF-Anerkennung - Informationen für Fortbildungsanbieter

Hinweise für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gemäß § 10 (2) der ATF-Statuten (Beschluss der BTK-Delegiertenversammlung vom 24.09.2016 und des ATF-Vorstands vom 29.06.2017 mit letzter Änderung vom 21.07.2021)

Die folgenden Richtlinien sind bindend für alle ATF-Anerkennungen, d.h. für ATF-eigene Fortbildungsangebote, Fortbildungsangebote der BTK-Mitglieder (Landestierärztekammern) und Fortbildungsangebote aller anderen Fortbildungsträger, die eine ATF-Anerkennung wünschen.

Informationen zur Anerkennung von Fortbildungen gemäß Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen durch die ATF erhalten Sie hier.

Ausführliche Informationen zur allgemeinen ATF-Anerkennung inkl. Antragsformulare finden Sie nachfolgend.

Aktuelles: ATF-Anerkennung bei Spenden an die Ukraine 

Für tierärztliche Fortbildungen, bei denen die Einnahmen aus Teilnahmegebühren vollständig zur Unterstützung ukrainischer Tierärztinnen und Tierärzte / Tiere gespendet werden und die Referierenden auf ein Honorar verzichten, erfolgt die Bearbeitung von Anträgen auf ATF-Anerkennung gemäß einstimmigem Beschluss des ATF-Vorstands befristet kostenfrei. (Stand 16.03.2022)
Entsprechende Informationen zu Spenden und Unterstützungen sind im Antrag deutlich zu machen.

Vorbemerkung

Gemäß Beschluss des ATF-Vorstands vom 21.07.2021 werden die ursprünglich bis zum 31.12.2021 befristeten Vereinfachungen der ATF-Anerkennung von Live-Online-Seminaren ohne Aufzeichnung und Hybridveranstaltungen in eine dauerhafte Regelung überführt.

Voraussetzungen

Eine ATF-Anerkennung gemäß § 10 der ATF-Statuten können grundsätzlich nur folgende Fortbildungsangebote erhalten:

  • Ortsgebundene Fortbildungsangebote (Präsenzveranstaltungen ‑ Referierende und Teilnehmende gleichzeitig an einem Ort anwesend) mit Vorträgen inkl. Diskussion und / oder eigener praktischer Tätigkeit der Teilnehmenden unter Anleitung (z.B. praktische Übungen, Fallbesprechungen, Bestandsbesuche etc.)
  • Live-Online-Seminare ohne Aufzeichnung (LOS) (1)
  • Hybridveranstaltungen (Kombination von Präsenzveranstaltung und online übertragenem Live-Stream der Präsenzveranstaltung ohne Aufzeichnung [LOS])
  • Interaktive Fortbildungsangebote (Nicht-Präsenz-Fortbildungen [NP] - ohne gleichzeitige Anwesenheit aller Referierenden und Teilnehmenden an einem physischen Ort) über veterinärmedizinisch-fachliche Zeitschriften, Online-Medien und audiovisuelle Medien mit anschließender Lernerfolgskontrolle in Schriftform mit einem zeitlichen Aufwand für die Teilnehmenden von mindestens einer Zeitstunde 

Anträge sind abzulehnen, wenn die Fortbildung moderne Gesichtspunkte der Veterinärmedizin unberücksichtigt lässt und nicht anzunehmen ist, dass durch die Fortbildung der Wissensstand der Teilnehmenden gefördert wird. Im Zweifel entscheidet eine gutachterliche Prüfung, die auf Kosten der Antragssteller von der ATF beauftragt wird.

Die ATF-Anerkennung ist rechtzeitig zu beantragen, für Beiträge in nicht gelisteten veterinärmedizinischen Fachzeitschriften mehr als 42 Tage, für alle anderen Fortbildungen mehr als 28 Tage vor Fortbildungsbeginn. Für kurzfristiger vor Fortbildungsbeginn eingehende Anträge fallen zusätzliche Gebühren an. Eine nachträgliche Anerkennung mit Antragstellung nach Fortbildungsbeginn ist nicht möglich.

Die ATF-Anerkennung für interaktive Fortbildungsangebote ist auf ein Jahr begrenzt.

Die ATF behält sich den Widerruf der Anerkennung vor, wenn bekannt wird, dass die Kriterien für die Anerkennung nach § 10 der ATF-Statuten nicht vollständig erfüllt werden.

Antrag

Für die Anerkennung von Fortbildungsangeboten ist ein schriftlicher Antrag (bevorzugt per E-Mail an atf@btkberlin.de) des Veranstalters erforderlich.

Für Präsenzveranstaltungen, Live-Online-Seminare ohne Aufzeichnung und für Hybridveranstaltungen (Definition s.o.) nutzen Sie bitte das Antragsformular. Es sind folgende Angaben vollständig erforderlich (Bearbeitungsdauer ca. 2 Wochen): 

  1. Antragsteller (Name, Anschrift) und Rechnungsempfänger (Name, Anschrift)
  2. Ort und / oder URL des Live-Online-Seminars / Live-Streams
  3. Datum
  4. Programm (Themen; vollständiger Zeitplan inkl. aller Anfangs- und End- und genauen Pausenzeiten)
  5. Referierende (Vor- und Nachname, Titel, Beruf, Qualifikation, ggf. weitere Informationen)
  6. Veranstalter
  7. Zielgruppe / Kreis der Teilnehmenden (Ausbildung, Beruf, ggf. weitere Informationen)
  8. Anmeldemodalitäten (Tageskarten, getrennte Anmeldemöglichkeiten für einzelne Veranstaltungsteile etc.)
  9. Öffentliche Ankündigung (Art und Ort [Name der Zeitschrift, URL etc.]) (2)

Die Berechnung der anerkennungsfähigen Stunden bemisst sich nach der reinen Vortragszeit inkl. Diskussion abzüglich aller Pausen sowie Beiträgen wie "Begrüßung", "Einführung" etc.. Ggf. sind auch Podiumsdiskussion, Fallbesprechungen, Bestandsbesuche unter Anleitung etc. auf die Stundenzahl anrechenbar. Es werden nur ganze Stunden vergeben (Auf- bzw. Abrundung).

Für Nicht-Präsenz-Fortbildungen ohne gleichzeitige Anwesenheit aller Referierenden und Teilnehmenden an einem physischen Ort sind folgende Angaben vollständig erforderlich  (Bearbeitungsdauer ca. 6-8 Wochen; weitere Informationen und Antragsformular siehe Zusätzliche Hinweise zur Anerkennung interaktiver Fortbildungsangebote): 

  1. Antragsteller (Name, Anschrift) und Rechnungsempfänger (Name, Anschrift)
  2. Art und Titel des Mediums (Zeitschrift, Online-Angebot, audiovisuelles Medium)
  3.  „Ort“ (Verlag, ISBN, Website/URL etc.)
  4. Datum und Dauer des Fortbildungsangebots inkl. Einsendeschluss der Lernerfolgskontrolle
  5. Programm (Themen, Dauer des erforderlichen Selbststudiums für die Teilnehmenden)
  6. Vollständiger Inhalt der Fortbildung, Inhalt der Lernerfolgskontrolle inkl. Lösung, Literaturangaben
  7. Referierende bzw. Autoren/innen (Vor- und Nachname, Titel, Beruf, Qualifikation, ggf. weitere Informationen)
  8. Veranstalter
  9. Öffentliche Ankündigung (Art und Ort [Name der Zeitschrift, URL etc.]) (2)

Die Berechnung der anerkennungsfähigen Stunden bemisst sich nach der für die Teilnahme erforderlichen Zeit. Es werden nur ganze Stunden vergeben (Auf- bzw. Abrundung).

Um Rückfragen und Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, senden Sie uns bitte nur vollständige Anträge mit Antragsformular und allen oben genannten Informationen. Bei nachträglichen Änderungen senden Sie uns bitte nur die Änderungen (Anerkennungsnummer und aktuelles Programm mit deutlicher Kennzeichnung der Änderungen).

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerinnen: Mandy Strehlow, Franziska Schmidt: Tel. (030) 2 01 43 38 41/-80/-0, E-Mail: atf@btkberlin.de

Kriterien

Voraussetzung für eine Anerkennung von Fortbildungsangeboten ist die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Die Teilnehmenden des Fortbildungsangebots sind ausschließlich Tierärztinnen und Tierärzte (bzw. Studierende der Veterinärmedizin), in Ausnahmefällen Angehörige anderer Berufe mit akademischer Ausbildung. D. h. fundierte Kenntnisse der Veterinärmedizin bilden die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung. Diese Anforderungen werden bei Nicht-Tierärztinnen und Nicht-Tierärzten (z. B. Tierheilpraktiker/in) als Zielgruppe/Teilnehmende nicht erfüllt.
    Der Veranstalter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass ausschließlich Tierärztinnen und Tierärzte (bzw. Studierende der Veterinärmedizin) an der Veranstaltung teilnehmen (ggf. Kontrolle durch Anforderung von Nachweisen, z. B. Tierarztausweis, Studienausweis Veterinärmedizin).
    Für Fortbildungen zur Vermittlung von nicht veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten (ehemals Oberbegriff „kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Praxisführung“) bestehen weitere Ausnahmen. (3)
  • Der Inhalt der Fortbildung dient der Steigerung der fachlichen Qualität tierärztlicher Leistungserbringung oder der Vermittlung von nicht veterinärmedizisch-fachlichen Berufsfertigkeiten (ergänzende Informationen). (4)
  • Die Referierenden bzw. Autoren und Autorinnen weisen eine ausreichende fachliche Qualifikation für den dargestellten Wissensstoff auf. Dies trifft in der Regel auf Tierärztinnen und Tierärzte und andere akademische Berufsgruppen zu, in Ausnahmefällen auch auf Angehörige anderer Berufe. (5)
  • Der Veranstalter sollte aufgrund seiner Erfahrung und Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass die Organisation und Durchführung der Fortbildung weitestgehend ohne Mängel erfolgt. Der Veranstalter ist verpflichtet, der ATF ggf. Informationen zu Teilnehmern und zur Kursevaluierung (Musterfragebogen) zur Verfügung zu stellen.
  • Die Fortbildung ist für alle Tierärztinnen und Tierärzte zugänglich und wird rechtzeitig öffentlich angekündigt. (2) Interne Fortbildungen sind nicht anerkennungsfähig.
  • Die Inhalte der Fortbildung sind unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien, z.B. durch die pharmazeutische Industrie, ist zulässig.

Für die zusätzliche ATF-Anerkennung von Fortbildungen zur Fortschreibung der Fortbildungspflicht gemäß § 7 (2) SchHaltHygV gelten zusätzliche Kriterien.

Teilnahmebescheinigungen:

  • Präsenzveranstaltungen: Die Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungsveranstaltungen dürfen erst am Veranstaltungsort nach Kontrolle der Teilnahme ausgegeben werden (Muster siehe Downloads rechts).
  • LOS / Hybridveranstaltungen: Die Teilnehmenden müssen nach Ende der Fortbildung aktiv individuell bestätigen, dass sie am Online-Seminar vollständig teilgenommen haben.
    Die Teilnahmebestätigungen dürfen erst nach Erhalt dieser personenbezogenen Bestätigung ausgegeben werden.
  • Nicht-Präsenz-Fortbildungen: Die Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungsangebote dürfen erst nach personenbezogener Erfassung der Bearbeitung der Lerninhalte und erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle ausgegeben werden (Muster siehe Donwloads rechts).

Für interaktive Fortbildungsangebote (z. B. Online-Seminare, E-Learning, Beiträge in veterinärmedizinischen Fachzeitschriften) gelten weitere Voraussetzungen (s. Zusätzliche Hinweise für die ATF-Anerkennung von interaktiven Fortbildungsangeboten).

Gebühren

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Fortbildungen gemäß § 10 Abs. 2 der ATF-Statuten werden folgende Gebühren pro Fortbildung mit getrennter Möglichkeit zur Anmeldung erhoben:

Präsenzveranstaltungen Gebühr inkl. MwSt.
Bearbeitung je Veranstaltung (P) mit einer Dauer von einem Tag 60,00 €
Bearbeitung mehrerer identischer Veranstaltungen (P, Dauer von einem Tag) in einem Antrag
(d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen)
70,00 €
Bearbeitung je Veranstaltung (P) mit einer Dauer von zwei Tagen 100,00 €
Bearbeitung mehrerer identischer Veranstaltungen (P, Dauer von zwei Tagen) in einem Antrag
(d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen)
110,00 €
Bearbeitung je Veranstaltung (P) mit einer Dauer mit mehr als zwei Tagen 130,00 €
Bearbeitung mehrerer identischer Veranstaltungen (P, Dauer von mehr als zwei Tagen) in einem Antrag (d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen) 150,00 €
Live-Online-Seminare ohne Aufzeichnung / Hybridveranstaltungen
Gebühr inkl. MwSt.
Bearbeitung je Live-Online-Seminar ohne Aufzeichnung / Hybridveranstaltung (Live-Stream von Präsenz-Fortbildung ohne Aufzeichnung) mit einer Dauer von einem Tag
60,00 €
Bearbeitung mehrerer identischer Live-Online-Seminare ohne Aufzeichnung / Hybridveranstaltung (Live-Stream von Präsenz-Fortbildung ohne Aufzeichnung) mit einer Dauer von einem Tag in einem Antrag (d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen) 70,00 €
Bearbeitung je Live-Online-Seminar ohne Aufzeichnung / Hybridveranstaltungen (Live-Stream von Präsenz-Fortbildung ohne Aufzeichnung) mit einer Dauer von zwei Tagen
100,00 €
Bearbeitung mehrerer identischer Live-Online-Seminare ohne Aufzeichnung / Hybridveranstaltungen (Live-Stream von Präsenz-Fortbildung ohne Aufzeichnung) mit einer Dauer von zwei Tagen in einem Antrag (d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen)
110,00 €
Bearbeitung je Live-Online-Seminar ohne Aufzeichnung / Hybridveranstaltungen (Live-Stream von Präsenz-Fortbildung ohne Aufzeichnung) mit einer Dauer von mehr als zwei Tagen
130,00 €
Bearbeitung mehrerer identischer Live-Online-Seminare ohne Aufzeichnung / Hybridveranstaltungen (Live-Stream von Präsenz-Fortbildung ohne Aufzeichnung) mit einer Dauer von mehr als zwei Tagen in einem Antrag (d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen) 150,00 €
Nicht-Präsenz-Fortbildungen   Gebühr (EUR inkl. MwSt.)
Beiträge in Veterinärmedizinischen Fachzeitschriften
Zeitschriftenbeiträge in gelisteten Zeitschriften (6)  100,00 €
Zeitschriftenbeiträge in nicht-gelisteten Zeitschriften 300,00 €
Weitere / sonstige interaktive Fortbildungsangebote
Online-Seminar / E-Learning mit Aufzeichnung bzw. ohne Live-Termin mit einer Dauer bis 2 Stunden 100,00 €
Bearbeitung mehrerer identischer Online-Seminare / E-Learning mit Aufzeichnung bzw. ohne Live-Termin mit einer Dauer bis 2 Stunden in einem Antrag (d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen) 110,00 €
 Online-Seminar / E-Learning mit Aufzeichnung bzw. ohne Live-Termin mit einer Dauer über 2 Stunden 200,00 €
Mehrere identische Online-Seminare / E-Learning mit Aufzeichnung bzw. ohne Live-Termin mit einer Dauer über 2 Stunden in einem Antrag (d.h. identische Veranstaltung an verschiedenen Terminen) 250,00 €
Zusatzgebühr (zusätzlich zu den o.g. Gebühren) Gebühr (EUR inkl. MwSt.)
Für nicht fristgerecht eingehende Anträge ( weniger als 28 Tage, nicht gelistete Zeitschriften weniger als 42 Tage vor Fortbildungsbeginn) 180,00 €

 

Einmalige Änderungen einer Anerkennung (schriftlicher Antrag mit Angabe der Anerkennungsnummer) sind kostenfrei, weitere Änderungen sind kostenpflichtig (Gebühren s.o.).

Anträge für wissenschaftliche Fortbildungen der BTK-Mitglieder werden kostenfrei bearbeitet.

Bearbeitungsgebühren werden unabhängig vom Ergebnis der Prüfung erhoben.

 

Anträge auf ATF-Anerkennung senden Sie bitte per E-Mail an:

atf@btkberlin.de

Datenschutz

Ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung ist Voraussetzung für die Bearbeitung von Anträgen auf ATF-Anerkennung. Ausführliche Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie hier.

Informationen zu den Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten, zu deren Weitergabe der Anbieter einer von der ATF anerkannten tierärztlichen Fortbildung gemäß Anerkennungsbescheid verpflichtet ist, finden Sie hier.

ANMERKUNGEN

  1. Dazu zählen im Einzelfall auch aufgezeichnete Online-Seminare, die einmalig ausschließlich an einem definierten Zeitpunkt / Termin und ausschließlich für die Laufzeit des Online-Seminars zur Verfügung stehen (kein nachträglicher Abruf möglich).

  2. Rechtzeitige öffentliche Ankündigung: Mindestens 4 Wochen vor Fortbildungsbeginn in für Tierärzte frei zugänglichen Medien (Deutsches Tierärzteblatt, Online-Terminkalender, Webseite des Veranstalters etc.)

  3. Teilnehmende an Fortbildungen zu nicht veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten:
    Tiermedizinische Fachangestellte / andere Personen mit nachweisbarer Tätigkeit im Bereich Praxismanagement in Zusammenarbeit mit Tierärzten/innen im Betrieb (z B. „Praxismanager/in“) mit Anmeldung durch den Betrieb

  4. Inhalte von Fortbildungen zu nicht veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten:
    Anerkannt werden können Fortbildungen, die Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Betriebswirtschaft, Personalmanagement, Kommunikation und soziale Kompetenzen inkl. der zugehörigen rechtlichen Grundlagen vermitteln.

  5. Referierende bei Fortbildungen zu nicht veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten:
    Akademischer Studienabschluss (Universität oder Fachhochschule) im Bereich des in der Fortbildung präsentierten Inhalts (nachgewiesene fachbezogene Qualifikation) oder Tierärztinnen und Tierärzte mit nachgewiesener Zusatzqualifikation für den präsentierten Inhalt

  6. gelistete Zeitschriften: Zeitschriften mit Aufnahme in der Master Journal List von Clarivate Analytics (früher Thomson Reuters) und eigenem Peer-Review-System