FAQ

Hier finden Sie die FAQ, die zu verschiedenen Themen erstellt wurden.

EU-Tierarzneimittelrecht

Nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6) im Jahr 2019 vertritt die BTK die Interessen der Tierärzteschaft bei der Umsetzung des neuen EU-Arzneimittelrechts und informiert die Kolleg:innen stets aktuell.

Obwohl die einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften am 28.01.2022 durch das neue europäische Tierarzneimittelrecht abgelöst worden sind, konnten verschiedene Aspekte noch nicht abschließend geregelt werden. Weder auf EU- noch auf nationaler Ebene ist bereits das gesamte untergesetzliche Regelwerk in Kraft getreten bzw. angepasst worden. Somit ist die Umstellung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften über Tierarzneimittel als Prozess zu sehen.

Um die Kolleg:innnen in dieser für alle Seiten schwierigen Übergangszeit gut informiert zu wissen, informiert hier die BTK: FAQ EU-Tierarzneimittelrecht-Stand 2023

Notdienst (GOT)

Stand: 17.10.2023

Die Notdienstgebühr kann nur zu den in der GOT festgelegten Zeiten erhoben werden und nur für Leistungen, die im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden. In der GOT ist geregelt, zu welchen Zeiten die neuen Notdienstgebührensätze gelten. Diese und weitere Informationen zur GOT Notdienstgebühr finden Sie in diesen FAQ.