Aktueller Rundbrief: Ausgabe 5 – Mai 2025
Hier steht Ihnen der monatliche Rundbrief der BTK-Geschäftsstelle mit Aktuellem rund um die Bundestierärztekammer und den tierärztlichen Beruf zur Verfügung.
Bundestierschutzbeauftragte/r muss bleiben!
Die Bundestierärztekammer (BTK) bittet die Bundesregierung in einem Schreiben mit Nachdruck darum, das in der vorangegangenen Legislatur geschaffene Amt einer/eines Beauftragten der Bundesregierung für Tierschutz zu erhalten. Damit würde die Koalition ein klares Zeichen für den nachhaltigen Schutz von Tieren und die Stärkung ihrer Rechte in Deutschland setzen, betont BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel in einer Pressemitteilung. Das Amt zu erhalten, würde dem wachsenden gesellschaftlichen Bewusstsein für Tierschutz Rechnung tragen.
Im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes war vorgesehen, das Amt in einem neuen § 16n Tierschutzgesetz gesetzlich zu verankern. Da dies jedoch aufgrund der Koalitionsauflösung nicht erfolgt ist, fehlt es nun an einer gesetzlichen Grundlage. Der Vertrag der aktuellen Bundestierschutzbeauftragten läuft zu Ende Mai 2025 aus.
Daher bedarf es nun zeitlich dringend einer Kabinettsentscheidung. Tierschutz ist Staatsziel – und das müsse sich auch in der politischen Struktur widerspiegeln, hebt Dr. Vogel in der Presseinformation hervor. Der Erhalt dieses Amtes würde die zunehmende gesellschaftliche und politische Relevanz des Tierschutzes unterstreichen. Es sei ein wirksames Bindeglied zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis, das auch in Zukunft dafür genutzt werden müsse, die Lebensbedingungen von Tieren nachhaltig zu verbessern.
Die Tierärzteschaft erlebe täglich die Herausforderungen des praktischen Tierschutzes – sei es in der Nutztierhaltung, bei Haustieren oder im Bereich des Tierhandels – und die/der Bundestierschutzbeauftragte ist die/der zentrale Ansprechpartner/in für all diese Belange rund um das Tierwohl, erklärte der BTK-Präsident. Der/die Bundestierschutzbeauftragte bringe Tierschutzthemen auf das bundespolitische Tableau und berücksichtige dabei u. a. die Erfahrungen der Amtstierärzteschaft sowie der praktizierenden Tierärzt:innen und stehe in einem stetigen Austausch mit ihnen. Das Amt der/des Bundestierschutzbeauftragten sei eine unverzichtbare institutionelle Ergänzung zu vorhandenen Strukturen, um den Tierschutz perspektivisch und fachlich unabhängig auf Basis evidenzbasierter Forschung und ressortübergreifend voranzubringen. Ziel müsse es sein, sowohl den rechtlichen Rahmen als auch die praktische Umsetzung des Tierschutzes stetig weiterzuentwickeln – im Sinne der Tiere und einer verantwortungsvollen Gesellschaft, meint die BTK.
- BTK-Pressemitteilung (14.05.2025)
Aus BMEL wird BMLEH
Das Berliner Agrarressort führt nun die Bezeichnung „Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat“
(BMLEH). Damit wandern die Zuständigkeiten für gleichwertige Lebensverhältnisse sowie regionale Kultur ins Bundeslandwirtschaftsministerium. Die neuen Bereiche werden aller Voraussicht nach in die Abteilung 8 „Ländliche Entwicklung, Digitalpolitik, Innovation“ integriert.
In der 21. Legislaturperiode erhalten auch andere Häuser einen neuen Namen einschließlich neuer Abkürzung. So wird das Bundesumweltministerium künftig in „Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit“ (BMUKN) umbenannt. Das Ressort verliert den Bereich Verbraucherschutz und Verbraucherpolitik an das Justizministerium, erhält dafür aber aus dem Wirtschaftsressort den Klimaschutz sowie aus dem Auswärtigen Amt die internationale Klimapolitik.
Einige Belange der Digitalpolitik werden künftig in den Verantwortungsbereich des neu gebildeten „Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung“ (BMDS) von Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger fallen, darunter die Zuständigkeit für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau.
Die Tierärztinnen Dr. Franziska Kersten (SPD) und Dr. Ophelia Nick (Bündnis 90/Die Grünen) sind Mitglieder im Bundestagsausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat – Hermann Färber (CDU) ist erneut Vorsitzender.
- Quelle AgE Nr. 19/2025
- Pressemitteilung des Bundestags (21.05.2025)
Alois Rainer ist Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Alois Rainer, seit 2013 für die CSU Mitglied des Deutschen Bundestags, ist der neue Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Zu seinem Amtsantritt erklärte der gelernte Metzgermeister am Berliner Dienstsitz, die Landwirtschaft sei das Rückgrat des ländlichen Raums und verdiene Wertschätzung, Verlässlichkeit und faire Rahmenbedingungen.
Rainers Ziel sei es, im Einklang mit Umwelt und Tierwohl beste Bedingungen für die Landwirtschaft in Deutschland zu schaffen. Man müsse die bäuerlichen Familienbetriebe stärker entlasten und ihnen mehr Planungssicherheit geben. Bürokratieabbau sei dabei eine politische Verpflichtung.
Silvia Breher und Martina Englhardt-Kopf sind Parlamentarische Staatssekretärinnen im BMLEH. Neuer Staatssekretär ist Tierarzt
Prof. Dr. Dr. Markus Schick.
Bundesminister Rainer (r.) mit den neuen parlamentarischen Staatssekretärinnen Silvia Breher (l.) und Martina Englhardt-Kopf (m.)
Staatssekretär Prof. Dr. Dr. Markus Schick
- Pressemitteilung vom 06.05.2025 (BMLEH)
- Pressemitteilung vom 23.05.2025 (BMLEH)
* Fotos: © BMLEH
Geflügelpest in Brasilien - EU stoppt Import
In Brasilien ist wie berichtet die hochpathogene Aviären Influenza (HPAI) ausgebrochen. Bisher galt das Land mit der weltweit größten Geflügelfleischproduktion als HPAI-frei.
Nach China hat nun auch die EU entschlossen, vorerst jegliche Einfuhren von lebendem Geflügel und Geflügelerzeugnissen aus Brasilien in die Gemeinschaft zu untersagen. Da es noch kein Regionalisierungsabkommen gebe, sei es den brasilianischen Behörden aktuell nicht erlaubt, entsprechende Gesundheitszertifikate auszustellen.
Auch das brasilianische Agrarressort hat dies bestätigt. Ressortangaben zufolge hat Brasilien bisher entsprechende Regionalisierungsabkommen nur mit Japan, Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabische Emiraten und den Philippinen abgeschlossen.
Keine entsprechende Übereinkunft gibt es aktuell mit China. Auch hier dürften nun sämtliche Einfuhren aus Brasilien vorerst gestoppt werden. Diese Nachricht kommt nur wenige Tage nach der Unterzeichnung eines Kooperationsabkommens zwischen beiden Seiten. Demnach will Peking seinen Markt für wichtige Agrarerzeugnisse aus Brasilien, darunter Enten- und Putenfleisch sowie Hühnerinnereien, weiter öffnen.
Mit Stand Ende Mai ist noch kein weiterer offiziell bestätigter Fall hinzugekommen. Die brasilianischen Behörden sprechen allerdings von einem weiteren Verdacht im Umkreis des ersten Ausbruchs. Die Ergebnisse der Analysen würden aktuell noch ausstehen, informierte das Agrarressort in Brasília.
- top agrar-Beitrag (20.05.2025)
Tierschutzgerechtere Alternativen zur CO2-Betäubung von Schlachtschweinen
Mit Übermittlung des Abschlussberichts an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist das Projekt TIGER nunmehr erfolgreich abgeschlossen. Die Untersuchungen im TIGER-Projekt zeigen, dass inerte Gase, wie Argon, unter kommerziellen Bedingungen zur Betäubung von Schachtschweinen verwendet werden können. Bei den im Projekt untersuchten Inertgasgemischen waren im Vergleich zu CO2 in hohen Konzentrationen zwar längere Expositionszeiten notwendig. Allerdings weisen sie in der Einleitungsphase – also bevor das Tier das Wahrnehmungs- und Empfindungsvermögen verliert – deutliche Vorteile im Hinblick auf den Tierschutz auf, da sie deutlich weniger aversiv wirken. Unterschiede in der Fleischqualität von praktischer Relevanz konnten nicht nachgewiesen werden.
Die im Projekt weiterentwickelte, neue und patentierte Begasungstechnologie kann in bestehenden Anlagen nachgerüstet werden. Die verlängerten Expositionszeiten und höheren Gaskosten müssten jedoch bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit in Betracht gezogen werden. Insgesamt betragen die erwarteten Mehrkosten bis zu 1 Cent pro kg Fleisch.
Um die neue Technik in Zukunft auch in Schlachtbetrieben mit hohen Schlachtzahlen einsetzbar zu machen, müsse dieses Verfahren zusätzlich in kontinuierlich arbeitenden Betäubungsanlagen mit Paternoster-System untersucht werden.
Im Verbundprojekt unter Leitung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) forschten Wissenschaftler:innen der Uni Göttingen gemeinsam mit den Praxispartnern Air Liquide Deutschland GmbH und Vion GmbH 4 Jahre lang an tierschutzgerechten Alternativen zur Betäubung von Schlachtschweinen.
- Zusammenfassung des Abschlussberichts
- Pressemitteilung vom 23.04.2025 (FLI)
- Broschüre TIGER
Fragebogenanalyse zu glutenfreier Ernährung bei Kleintieren mit Epilepsie
An der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover führt Lena Hannappel eine Umfrage zu glutenfreier Ernährung bei Kleintieren mit Epilepsie durch.
Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 10 Minuten und ist selbstverständlich anonym.
Umfrage: https://survey.tiho-hannover.de/survey3/index.php/981893?lang=de
Neue Funde gentechnisch veränderter Zierfische in Deutschland
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor dem Kauf von nicht zugelassenen gentechnisch veränderten (gv) Aquarienzierfischen. Bereits in der Vergangenheit gab es dazu wiederholt Meldungen in verschiedenen Mitgliedstaaten der EU und auch Verdachtsfälle in Deutschland. Da in der EU bisher keine Genehmigungen für gv-Zierfische ausgestellt wurden, sind der Verkauf und die Haltung solcher Tiere nicht zulässig.
Bei dem aktuellen Fall in Deutschland handelt es sich um mehrere durch Laboranalysen bestätigte gv-Trauermantelsalmler in den Farben orange, pink, grün, gelb und gelb-grün, über die das BVL von der für Gentechnik zuständigen Landesbehörde informiert wurde. Die Tiere wurden in einer privaten Haltung entdeckt. Die gentechnische Veränderung konnte bei diesen Fischen mittels DNA-Analysen (PCR-Technik) nachgewiesen werden. Des Weiteren gibt es Fälle, bei denen aufgrund der auffälligen bunt leuchtenden Färbung der Fische ein begründeter Verdacht besteht, dass diese Tiere gentechnisch verändert sind.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von gv-Aquarienzierfischarten, z. B. Zebrabärblinge oder verschiedene Salmlerarten, die aufgrund unterschiedlicher gentechnischer Veränderungen bei Tages- oder Kunstlicht in verschiedenen fluoreszierenden Farben auffällig leuchtend gefärbt sind. Die auffällige Färbung beruht auf einer genetischen Veränderung der Tiere, die zur Expression eines oder mehrerer fluoreszierender Proteine führt, sodass mittlerweile eine große Bandbreite an verschiedenen Farben existiert.
In der EU sind die Haltung, die Zucht und der Vertrieb von gv-Tieren als gentechnische Arbeiten eingestuft. Sie dürfen nur in gentechnischen Anlagen stattfinden. Tiere, die gentechnisch verändert wurden, dürfen nur nach entsprechender gentechnikrechtlicher Genehmigung vertrieben werden. In der EU wurden bisher allerdings keine Genehmigungen für das Inverkehrbringen von gv-Zierfischen ausgestellt.
- BVL-Pressemitteilung (12.05.2025)
Umfrage zu extramuralen Praktika in der Tiermedizin
Extramurale Praktika sind ein zentraler Bestandteil der tierärztlichen Ausbildung und Praktikumsgeber:innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualifikation zukünftiger Tierärzt:innen.
Trotz der hohen Relevanz der Praktika gibt es bislang nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse darüber, wie gut Angebot und Nachfrage aufeinander abgestimmt sind. Welche Erwartungen haben Praxen und Kliniken an Studierende – und werden diese erfüllt? Welche Herausforderungen oder Verbesserungspotenziale sehen sie in der aktuellen Praktikumssituation?
Im Rahmen ihrer Doktorarbeit am Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin, Institut für Veterinär-Epidemiologie und Biometrie führt Sandra Kielmann derzeit eine Umfrage durch, die sich an alle kurativ tätigen Tierärzt:innen in Deutschland richtet, die Studierende im Rahmen der extramuralen Praktika betreuen.
Ziel der Untersuchung ist es, die Sichtweisen von Praktikumsgeber:innen und Studierenden gegenüberzustellen, um Stärken oder mögliche Verbesserungsoptionen im Bereich der extramuralen Praktika zu identifizieren und die Rahmenbedingungen für Studierende und Praxen in Zukunft weiterzuentwickeln.
Die Umfrage ist anonym, die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 Minuten.
Zur Teilnahme QR-Code scannen oder Link folgen: https://vetepi.limesurvey.net/618431?lang=de
Sandra Kielmann (Doktorandin), Prof. Dr. Roswitha Merle, Dr. Charlotte Jensen
TFA: Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen
Zum 01.06.2025 treten für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) ein neuer Gehaltstarifvertrag und ein neuer Manteltarifvertrag in Kraft. Darauf haben sich die Tarifpartner – der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) und der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) – in der dritten Verhandlungsrunde am 15. Mai in Frankfurt geeinigt. Nun liegen die Zustimmungen der großen Tarifkommissionen vor.
Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.01.2026. Unter Berücksichtigung der achtmonatigen Nachwirkungsdauer beträgt die durchschnittliche rechnerische Erhöhung ca. 5 Prozent über alle Berufsjahre und Tätigkeitsgruppen.
Die Tarifgehälter für TFA steigen zum 1. Juni in der ersten Tätigkeitsgruppe (TG I) einheitlich um 300 Euro brutto, in der TG II um rund 336 Euro und in der TG III um rund 366 Euro. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich im ersten Jahr auf 900, im zweiten auf 1.000 und im dritten Jahr auf 1.100 Euro. Neu hinzu kommt eine Tarifgruppe IV für TFA, die leitungsbezogene Tätigkeiten ausführen. Diese Eingruppierung ist mit einem Aufschlag von 32 Prozent auf die TG I verbunden. Sie setzt voraus, dass zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in komplexen Arbeitsbereichen durch anerkannte und/oder geregelte Fortbildungsmaßnahmen nach dem Berufsbildungsgesetz von insgesamt mindestens 400 Stunden erworben wurden.
Die Tarifverträge sollen zeitnah über die jeweiligen internen Homepages für die bpt- und vmf-Mitglieder zum Abruf bereitstehen.
- Pressemeldung des vmf (26.05.2025)
FVE-News
Inhalte Deutsches Tierärzteblatt Juni 2025
Deutscher Tierärztetag
Der Deutsche Tierärztetag ist die größte berufspolitische Veranstaltung der Tierärzteschaft, die durch Entschließungen und Empfehlungen den Willen der deutschen Tierärzteschaft in allen grundsätzlichen Angelegenheiten des Berufsstands erarbeitet und öffentlich darstellt. Als Ergebnis der Diskussionen in vier Arbeitskreisen sollen Forderungen an Politik, Verbände oder weitere Adressaten formuliert werden. Hier werden die geplanten Diskussionsschwerpunkte der am 09.10.2025 tagenden Arbeitskreise vorgestellt.
Tierschutz
In diesem Beitrag von Eva Raimann, Friederike Rhein und Prof. Dr. Stephanie Krämer werden die tierschutzrechtliche Situation beim Abwägen einer Euthanasie vor dem Brennpunkt der Kostenrestriktivität beleuchtet und mögliche Strategien zur Vermeidung von Konfliktfällen aufgezeigt.
Beweislastumkehr
In der Medizin befinden sich Kläger häufig in einer Beweisnot, wenn sie die Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und einem entstandenen Schaden feststellen lassen wollen. Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, kommt es daher zur Beweislastumkehr, nach der es dem Mediziner obliegt, die fehlende Ursächlichkeit zwischen Behandlungsfehler und Schaden zu beweisen. Dies gilt in der Human- und Veterinärmedizin gleichermaßen, wie Rechtanwalt Dr. Dietrich Plewa mit dieser Klärung des Zusammenhangs von grobem Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden zusammenfasst.
Termine 2025
10. Juni | Bundesweiterbildungsarbeitskreis | Videokonferenz |
11. Juni | Ausschuss für Gebühren | Videokonferenz |
12. Juni | Ausschuss für Schweine | Videokonferenz |
24. Juni | Ausschuss für Wiederkäuer | Videokonferenz |
15. Juli | Präsidium | Berlin |
21. Juli | ATF-Vorstand | Berlin + Videokonferenz |
22. Juli | Ausschuss für Finanzen und Haushalt | Berlin |
7. Oktober | Erweitertes Präsidium | Dortmund |
8. Oktober | Herbst-Delegiertenversammlung | Dortmund |
8. Oktober | ATF-Mitgliederversammlung | Dortmund |
9./10. Oktober | 30. Deutscher Tierärztetag | Dortmund |
22. Oktober | Ausschuss für Versuchstierkunde und 3R | Berlin |
11. November | Ausschuss für Pferde | Videokonferenz |
2026
16./17. April | Erweitertes Präsidium | Berlin |
17./18. April | AuFrühjahrs-Delegiertenversammlung | Berlin |
Termine ATF-Fortbildungen/Gemeinschaftsveranstaltungen
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BTK-Geschäftsstelle
*Quellen der jeweiligen Artikel sind die angegebenen Links.
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