Aktueller Rundbrief: Ausgabe 5 – Mai 2026
Hier steht Ihnen der monatliche Rundbrief der BTK-Geschäftsstelle mit Aktuellem rund um die Bundestierärztekammer und den tierärztlichen Beruf zur Verfügung.
Stellungnahme der Bundestierärztekammer zum SWR-Beitrag "Tierisch teuer - Was hinter den hohen Tierarztkosten steckt"
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat zum SWR-Beitrag „Tierisch teuer – Was hinter den hohen Tierarztkosten steckt“, der am 19.05.2026 ausgestrahlt wurde, Stellung genommen. Aus Sicht der BTK vermittelt der Beitrag ein einseitiges und tendenziöses Bild der tierärztlichen Versorgung und ordnet die Bedeutung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) nicht ausreichend ein.
In ihrer Stellungnahme betont die BTK, dass die GOT Transparenz schafft, verbindliche Gebührenrahmen setzt und damit sowohl Tierhaltende als auch die Qualität und flächendeckende Verfügbarkeit tierärztlicher Versorgung schützt.
Evaluation der GOT-Novelle
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Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) wurde 2022 umfassend novelliert – diese Novelle wird nun evaluiert. Im Rahmen dieses durch das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beauftragten Vorhabens, führt die AFC Public Services GmbH gemeinsam mit Dr. Joachim Wiedner (Leiter des Veterinäramts Rotenburg (Wümme)) eine deutschlandweite Onlinebefragung praktizierender Tierärzt:innen durch. Ziel ist es, den strukturellen und finanziellen Anpassungsbedarf der GOT auf belastbarer empirischer Grundlage zu beurteilen.
Ihre Einschätzungen aus dem Praxisalltag sind für die Erstellung einer aussagekräftigen Studie ein zentraler Baustein und tragen zur Akzeptanz der Ergebnisse sowie zur weiteren Entwicklung der GOT bei. Nehmen Sie jetzt an der Umfrage teil! Den Umfragelink erhalten Sie über Ihre Landes-/Tierärztekammer. Liegt Ihnen noch kein Link vor, wenden Sie sich bitte an Ihre Kammer oder direkt an die AFC (s. u.). Die Bearbeitungszeit der Onlinebefragung umfasst ca. 15–20 Minuten. Alle Angaben werden anonymisiert und ausschließlich in aggregierter Form ausgewertet.
Weitere Informationen:
https://afc.net/ps/got-evaluation-2026
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Tel.+49 228 98579-43, GOT.Postfach@afc.net
EU-Verordnung zum Schutz von Katzen und Hunden verabschiedet
Ende April verabschiedete das EU-Parlament die Verordnung über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und deren Rückverfolgbarkeit. Damit verfügt die EU erstmals über harmonisierte Regeln zum Schutz von Haustieren und gewährleistet so, dass Zucht, Haltung und Handel höchsten Standards entsprechen.
Zu den wichtigsten Punkten der verabschiedeten Verordnung gehören:
- Kennzeichnungspflicht: Alle Katzen und Hunde müssen vor dem Verkauf oder der Weitergabe mit einem Mikrochip versehen und in interoperablen Datenbanken registriert sein.
- Strengere Zuchtregeln: Verbot bestimmter Zuchtpraktiken und eine strengere Überwachung der Einrichtungen.
- Bekämpfung des illegalen Handels: Verbesserte Rückverfolgbarkeit zur Bekämpfung der „Welpenfabrik“-Industrie und zum Schutz der Verbraucher vor kranken oder illegal importierten Haustieren.
Diese endgültige Verabschiedung markiert das Ende eines langen Reformprozesses und ist eine wichtige Unterstützung für die Veterinärmedizin und die öffentliche Gesundheit. Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt nach einer Übergangsfrist in Kraft.
Kabinett beschließt verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen beschlossen. Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes soll der Tierschutz bei der Schlachtung gestärkt und die Kontrolle tierschutzrelevanter Vorgänge verbessert werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sollen dadurch bestehende Kontrolllücken geschlossen und Verstöße konsequenter verfolgt werden.
Vorgesehen ist die Regelung für größere Schlachtbetriebe ab einer Größenordnung von jährlich 1.000 Großvieheinheiten – das entspricht etwa 1.000 Rindern oder 5.000 Mastschweinen – bzw. ab 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen. Nach Ministeriumsangaben würden damit mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland erfasst. Kleinere Betriebe sollen ausgenommen werden, um sie nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Zugleich sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Videoüberwachung auch in kleineren Betrieben anzuordnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften vorliegen. Damit soll eine gezielte Kontrolle dort ermöglicht werden, wo sie erforderlich ist.
Die BTK hat sich in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf gegen diese Ausnahme für kleinere Betriebe ausgesprochen und die Videoüberwachung in allen Schlachtstätten gefordert.
E-Rechnung: Tierarztpraxen sollten jetzt die Weichen stellen
Tierarztpraxen sollten sich frühzeitig auf die Einführung der elektronischen Rechnung vorbereiten. Seit 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen – und damit auch Tierarztpraxen sowie Tiergesundheitsunternehmen – E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird die Ausstellung elektronischer Rechnungen im inländischen B2B-Bereich für viele Unternehmen verpflichtend, kleinere Unternehmen folgen ab 2028.
Für Tierarztpraxen ist das v. a. mit Blick auf Lieferbeziehungen relevant: Hersteller und andere Geschäftspartner werden Rechnungen künftig grundsätzlich elektronisch in strukturierten, maschinenlesbaren Formaten übermitteln. Praxen, die diese nicht empfangen und verarbeiten können, riskieren Störungen im Praxisablauf bis hin zu Problemen bei Bestellungen und der Zusammenarbeit mit Lieferanten.
Eine E-Rechnung ist dabei nicht mit einer einfachen PDF-Datei gleichzusetzen. Gefordert sind standardisierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD, die automatisiert weiterverarbeitet werden können. Die Umstellung betrifft daher nicht nur die Buchhaltung, sondern auch zentrale organisatorische und technische Abläufe in der Praxis.
Empfohlen wird, frühzeitig die Praxissoftware und bestehende Schnittstellen zu prüfen, digitale Prozesse für Prüfung und Archivierung anzupassen sowie Steuerberatung, IT-Dienstleister und Mitarbeitende in die Umstellung einzubeziehen. Auch Praxen, die selbst Rechnungen an gewerbliche Geschäftspartner stellen, müssen die neuen Vorgaben rechtzeitig umsetzen.
Es gilt daher: Die E-Rechnung ist keine Zukunftsfrage mehr, sondern eine verbindliche Entwicklung. Wer sich jetzt vorbereitet, schafft die Voraussetzungen für rechtssichere Abläufe und eine unterbrechungsfreie Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
- Quelle: Bundesverband für Tiergesundheit (BfT)
BaT-Studie 2025: Weiterhin Handlungsbedarf bei Arbeitsbedingungen
Die neue Studie des Bundes angestellter Tierärzte (BaT) zu den Arbeitsbedingungen angestellter Tierärzt:innen in Deutschland zeigt trotz einzelner Verbesserungen weiterhin deutlichen Handlungsbedarf. Untersucht wurden u. a. Vergütung, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz und Arbeitszufriedenheit. Nach Angaben des BaT verdienen Berufsanfänger:innen im Durchschnitt nur 21,35 Euro brutto pro Stunde und damit weiterhin deutlich weniger als vergleichbare akademische Berufsgruppen. Auch nach der Erhöhung der GOT sei das Lohnniveau nicht stärker gestiegen als im Bundesdurchschnitt. Zudem bestehe weiterhin ein bereinigter Gender Pay Gap von rund sieben Prozent.
Kritisch bewertet der BaT außerdem die Arbeitszeitbedingungen: Rund 70 Prozent der Befragten leiste regelmäßig Überstunden. Etwa die Hälfte habe über fehlende Pausen, unzureichende Ruhezeiten und Defizite bei der Arbeitszeiterfassung berichtet. Auch die Arbeitszufriedenheit werde insgesamt nur als mittelmäßig beschrieben. Als Belastungsfaktoren hätten die Befragten insbesondere fehlende Entwicklungsmöglichkeiten, eine unzureichende Vergütung und Defizite in der Führungskultur genannt. Positiv bewertet werde dagegen häufig die Zusammenarbeit im Team. Der BaT sieht in guten Arbeitsbedingungen eine zentrale Voraussetzung für die Zukunft der tierärztlichen Versorgung und fordert u. a. eine bessere Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben, familienfreundlichere Arbeitsmodelle, eine gerechtere Vergütung sowie tarifvertragliche Lösungen.
Fallbericht: Triclabendazol und Albendazol-Mehrfachresistenz von Fasciola hepatica
Bereits in der Juniausgabe 2022 des Deutschen Tierärzteblatts wurde über das Auftreten einer Triclabendazolresistenz bei Fasciola hepatica sowie deren gravierende Folgen mit tödlichem Ausgang in einer Schafherde in Norddeutschland berichtet. Vor diesem Hintergrund wurden in einer Forschungskooperation zwischen dem Institut für Parasitologie und Tropenveterinärmedizin der Freien Universität Berlin und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiterführende Untersuchungen in der Schafhaltung zwischen Februar 2024 und Januar 2025 durchgeführt. Dabei wurde primär die Wirksamkeit von Triclabendazol untersucht, wofür die Schafe initial eine orale Dosis von 10 mg/kg erhielten. Der Behandlungserfolg wurde mittels Koproskopie als Eizahlreduktionstest anhand individueller Kotproben bewertet.
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© AdobeStock/Aris Suwanmalee
Nachdem auf einem Betrieb eine unzureichende Wirksamkeit von Triclabendazol nachgewiesen worden war, wurde dort weiterführend auch die Wirksamkeit von Albendazol (7,5 mg/kg) und Closantel (10 mg/kg) sowie Triclabendazol in doppelter Dosis (20 mg/kg) überprüft. Dabei bestätigte sich die Resistenz gegen Triclabendazol (≤ 90 Prozent Eizahlreduktion). Zudem konnte eine verminderte adultizide Wirksamkeit von Albendazol gegen den großen Leberegel nachgewiesen werden. Lediglich der Einsatz von Closantel erwies sich als vollständig effektiv. Der vorliegende Fall weise laut BVL neben der bereits 2022 beschriebenen Triclabendazolresistenz nun erstmals auch auf das Auftreten einer Mehrfachresistenz gegenüber Triclabendazol und Albendazol hin. Fasciola hepatica-Infektionen könnten bei ausbleibendem Behandlungserfolg schwerwiegende Auswirkungen auf die Tiergesundheit haben. Zu beachten sei auch, dass Triclabendazol der einzige flukizide Wirkstoff ist, der auch die gefährlichen juvenilen Entwicklungsstadien des Parasiten wirksam bekämpft, weshalb eine Resistenz zu einer kritischen Behandlungslücke in der frühen Infektionsphase führen könne.
Ein sorgfältiger und verantwortungsvoller Umgang mit Anthelminthika sei daher essenziell. Dazu gehörten die regelmäßige Kotprobendiagnostik, ein gezielter, indikationsgerechter Einsatz der Wirkstoffe sowie die Kontrolle des Behandlungserfolgs. Bei unzureichender Wirksamkeit sollte zudem eine entsprechende Meldung erfolgen, um Resistenzentwicklungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken (http://www.vet-uaw.de).
Dr. Ricarda Daher, BVL
Neue Vorschriften: Nichtgewerbliche Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen
Die Vorschriften für die nichtgewerbliche Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen als Heimtiere wurden aktualisiert, um sie an die Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law, Tiergesundheitsgesetz) anzupassen, die den allgemeinen Rahmen für das Verbringen von Tieren festlegt und einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Seuchenprävention gewährleistet. Die aktualisierten Vorschriften, die seit 22. April 2026 die bestehenden Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 ersetzen, sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/131 der Kommission zu finden.
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Die bestehenden Tiergesundheitsvorschriften hätten sich als solide, verhältnismäßig und wirksam erwiesen. Daher sollten das Ziel und die wichtigsten Bestimmungen dieser bestehenden Vorschriften auch in Zukunft beibehalten, jedoch aktualisiert werden, um dem im Tiergesundheitsgesetz festgelegten Tiergesundheitsrahmen sowie den Erfahrungen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, resümiert die Federation of Veterinarians of Euorpe (FVE).
Die FVE hat Stellungnahmen zu der nun verabschiedeten Delegierten Verordnung eingereicht und wird die nächsten Schritte insbesondere bei der Ausarbeitung und Verbreitung praktischer Leitlinien für Tierärzt:innen unterstützen.
WOAH startet neues Forum zur Prävention von Tierkrankheiten
Die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat mit dem PREVENT-Forum eine neue Plattform für den öffentlich-privaten Dialog zur Prävention von Tierkrankheiten ins Leben gerufen. Im Mittelpunkt der auf fünf Jahre angelegten Initiative steht die Stärkung von Impfstrategien. Ziel sei es, den Zugang zu hochwertigen Impfstoffen zu verbessern und ihren strategischen Einsatz in Tiergesundheitssystemen weltweit zu fördern.
Der Start des Forums erfolgte im Rahmen der 93. Weltdelegiertenversammlung der WOAH vor dem Hintergrund weltweit zunehmender Risiken für die Tiergesundheit, u. a. durch Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza, der Blauzungenkrankheit und der Newcastle-Krankheit. Nach WOAH-Angaben verursachen Tierkrankheiten weltweit wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe, während die Impfquoten bei vielen meldepflichtigen Tierseuchen weiterhin niedrig bleiben. Das PREVENT-Forum soll Regierungen, Impfstoffhersteller, Regulierungsbehörden, Tierärzteschaft, Erzeugergruppen und internationale Organisationen in einen strukturierten, fortlaufenden Austausch bringen. Dabei stehen sieben Handlungsfelder im Fokus, darunter Planung, Zulassung, wirtschaftliche Bewertung, Zugang zu Impfstoffen, nationale Strategien und Handel.
Im ersten Jahr soll zunächst eine internationale Bestandsaufnahme zu Hindernissen beim Impfstoffeinsatz erfolgen. Auf dieser Grundlage ist für Oktober 2026 eine erste globale Fachsitzung geplant. Anschließend soll eine gemeinsame Erklärung erarbeitet werden, die eine globale Vision zur Stärkung der Tierimpfung und Krankheitsprävention formuliert. Mit dem PREVENT-Forum reagiert die WOAH auch auf internationale politische Initiativen, die eine stärkere Verankerung von Impfstrategien in Tiergesundheitssystemen und im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen fordern.
FVE-News 
- Newsmail 28. April 2026
- Newsmail 5. Mai 2026
- Newsmail 12. Mai 2026
- Newsmail 19. Mai 2026
- Newsmail 26. Mai 2026
Inhalte Deutsches Tierärzteblatt Juni 2026
Animal Hoarding
In einer zweiteiligen Mixed-Methods-Studie unter Beteiligung des Bundesverbands der beamteten Tierärzte e. V. (BbT) wurden bundesweit Veterinärämter zu Animal-Hoarding-Fällen befragt, die im Jahr 2023 bearbeitet wurden. In diesem Heft wird die Zusammenfassung der Studienergebnisse mit Fokus auf den Erkenntnissen zu den Hoardenden sowie die Herausforderungen für die Veterinärämter weitergeführt (Teil 1 der Zusammenfassung s. DTBl. 5/2026. S. 666 ff.)
Bericht aus dem BMLEH
Anlässlich der Frühjahrs-Delegiertenversammlung der BTK berichtete Ministerialdirektor Prof. Dr. Eberhard Haunhorst über die seit der Herbstversammlung im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) schwerpunktmäßig bearbeiteten und für die Tiermedizin relevanten Themen.
Statistik 2025
Die Deutsche Tierärzteschaft in Zahlen: Dies ist die tabellarische Zusammenstellung der Daten aus den Landes-/Tierärztekammern mit Stand 31.12.2025.
2026
| 27. Mai | Ausschuss für Berufs- und Standesrecht, Geschichte und Ethik | Videokonferenz |
| 1. Juni | BTK-Ausschüsse für Arzneimittel- und Futtermittelrecht und für Kleintiere/Heimtiere | Videokonferenz |
| 9. Juni | Ausschuss für Wiederkäuer | Videokonferenz |
| 10. Juni | Ausschuss für Fische | Videokonferenz |
| 16. Juni | Bundesweiterbildungsarbeitskreis | Berlin |
| 16. Juni | Ausschuss für Gebühren | Videokonferenz |
| 23. Juni | AG Tiermedizinische Hilfsberufe | Videokonferenz |
| 9. Juli | Ausschuss für Arbeitsbedingungen | Videokonferenz |
| 24. August | Ausschuss für Finanzen und Haushalt | Berlin |
| 25. August | ATF-Vorstand | Berlin/Videokonferenz |
| 1./2. Oktober | Erweitertes Präsidium | Berlin |
| 2./3. Oktober | Herbst-Delegiertenversammlung | Berlin |
| 22. Oktober | Ausschuss für Versuchstierkunde und 3R | Videokonferenz |
| 8. Dezember | Ausschuss für Pferde | Videokonferenz |
Termine ATF-Fortbildungen/Gemeinschaftsveranstaltungen
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre BTK-Geschäftsstelle
*Quellen der jeweiligen Artikel sind die angegebenen Links.
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