Musterordnungen

Die Bundestierärztekammer ist keine Ober- oder Aufsichtsbehörde der Landes-/Tierärztekammern (LTK), sondern ein Verein – die LTKs sind dagegen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Berufsrecht der Tierärzt:innen ist in den Berufsordnungen der Landes-/Tierärztekammern festgelegt. Die Bundestierärztekammer hat Muster erstellt, die von den Landes-/Tierärztekammern verwendet werden können aber nicht müssen.

Neben der Musterberufsordnung gibt es auch die Muster-Klinikrichtlinie und die Musterweiterbildungsordnung inklusive der Musterweiterbildungsgänge. Auch hier gilt, dass diese keine Gültigkeit besitzen, es sei denn, sie wurden von den Landes-/Tierärztekammern umgesetzt.

 

 

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