Informationen zu nachträglichen Anträgen auf ATF-Anerkennung
Grundsätzlich ist auch eine nachträgliche ATF-Anerkennung der Teilnahme möglich, z.B. an veterinärmedizinischen Fortbildungen im Ausland oder anderen wissenschaftlichen Tagungen ohne ATF-Anerkennung. Es gelten die allgemeinen Hinweise zur ATF-Anerkennung.
Nachfolgend finden Sie ergänzende Informationen für die nachträgliche ATF-Anerkennung der Teilnahme.
Für die ATF-Anerkennung der Teilnahme ist ein schriftlicher Antrag (bevorzugt per E-Mail an atf@btkberlin.de ) mit folgenden Informationen erforderlich:
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt, ggf. mit Anlagen)
- Kopie der Teilnahmebestätigung, aus der Art und Umfang der Teilnahme hervorgeht
Bei Erfüllung aller Kriterien gemäß § 10 der ATF-Statuten erfolgt eine individuelle ATF-Anerkennung der Teilnahme nur für den Teilnehmer/die Teilnehmerin, die zusammen mit der Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Landestierärztekammer vorgelegt werden kann (Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht gemäß Berufsordnung oder der für die Weiterbildung erforderlichen Fortbildung).
Gebühren:
Für die Bearbeitung von Anträgen für die nachträgliche ATF-Anerkennung der Teilnahme an Fortbildungen fallen dieselben Bearbeitungsgebühren an wie für Anträge auf ATF-Anerkennung von Veranstaltern.
Für ordentliche ATF-Mitglieder ist die Bearbeitung als Serviceleistung kostenfrei.
Weitere Informationen zu den Vorteilen für ATF-Mitglieder und dem Jahresbeitrag finden Sie hier.
Bitte beachten:
Die nachträgliche ATF-Anerkennung der Teilnahme an Fortbildungen erfolgt primär für Fortbildungen im Ausland, für Fortbildungen für Tierärztinnen und Tierärzte in Deutschland ist grundsätzlich der Veranstalter für die Beantragung der ATF-Anerkennung zuständig.
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Durchwahl Abteilungen
Zentrale: | - 0 |
ATF-Anerkennung: | - 41 / - 80 |
ATF-Fortbildung: | - 80 / - 81 |
ATF-Mitgliedschaft: | - 80 |