Befreiungsrecht von Tierärzten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV)
Als Angehörige der verkammerten Freien Berufe können sich approbierte Tierärzte zugunsten einer Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Seit Ende 2012 muss dieser Befreiungsantrag jedoch bei einem Beschäftigungswechsel wiederholt gestellt werden. Was das bedeutet und wer davon betroffen ist, wird hier erläutert.
Autoren:
Jan Horn
Ausgabe:
10/2013
S. 1392-1394
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