Kommissionsarbeit nach § 15 Tierschutzgesetz
Eine ethische und wissenschaftliche Herausforderung
Zur Beurteilung eines Tierversuchsvorhabens gehört auch die Stellungnahme einer unabhängigen Kommission nach §15 Tierschutzgesetz. Die Arbeit in dieser Kommission ist ehrenamtlich und z.T. zeitaufwendig, was u.a. die Gründe dafür sein könnten, dass deren Besetzung sich in manchen Bundesländern derzeit schwierig gestaltet. Wie unverzichtbar und wichtig die Arbeit in dieser Kommission für den Tierschutz ist und was dahintersteckt, wird hier kurz zusammenfassend dargestellt.
Autoren:
Gerlinde von Dehn und Rainer Nobiling
Ausgabe:
3/2014
S. 324-329
Download