Zur Verfassungswidrigkeit der fortgesetzten betäubungslosen Ferkelkastration

Fristverlängerung im juristischen Kontext

Um die Verlängerung der Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Kastration beim Saugferkel wurde Ende letzten Jahres hart gerungen. Die Bundestierärztekammer (BTK) hat sich in Pressemitteilungen und Stellungnahmen deutlich gegen die Notwendigkeit einer Fristverlängerung positioniert. Neben der Tatsache, dass durchaus gangbare Alternativen zur betäubungslosen Saugferkelkastration zur Verfügung stehen, begründete die BTK ihre Ablehnung auch auf Hinweise, die für eine Verfassungswidrigkeit der Fristverlängerung sprechen. Diese werden hier erläutert.

Autoren: Jens Bülte
Ausgabe: 1/2019
S. 18-22
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