Die Beweislast im tieräztlichen Haftpflichtprozess
Klärung des Zusammenhangs von grobem Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden
In der Human- und Veterinärmedizin befinden sich Kläger häufig in einer Beweisnot, wenn sie die Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und einem entstandenen Schaden feststellen lassen wollen. Liegt ein grober Behandlungsfehler vor, kommt es daher zur Beweislastumkehr.
Autoren:
Dietrich Plewa
Ausgabe:
6/2025
S. 800-801
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