Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung ist das höchste Organ der Bundestierärztekammer. Delegierte mit Stimmrecht werden von den Landes-/Tierärztekammern benannt und entsandt. Beobachterorganisationen können Delegierte ohne Stimmrecht entsenden. Die Delegiertenversammlung findet in der Regel zweimal im Jahr statt.

Die Delegiertenversammlung entscheidet über die Einrichtung von Ausschüssen und wählt die Mitglieder des Präsidiums, der Ausschüsse und des Vorstandes der Akademie für Tierärztliche Fortbildung (ATF). Stellungnahmen und Positionspapiere der BTK werden von der Delegiertenversammlung verabschiedet, ebenso Satzungsänderungen und berufsrelevanten Vorlagen sowie der Haushalt von BTK und ATF. Schließlich entscheidet sie über die Aufnahme oder den Ausschluss von Mitgliedern oder Beobachterorganisationen und legt den Ort, Zeitpunkt und Themen des Deutschen Tierärztetages fest.