Endlich: Gebührenordnung neu strukturiert
GOT-Novelle tritt am 22. November 2022 in Kraft
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt Tierhalter:innen vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen Tierärzt:innen soll über die Leistung und nicht über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B. durch Investitionen nachkommen können. Das sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit auch die erforderliche Sorgfalt in der tierärztlichen Praxis hinsichtlich der tierärztlichen Leistungen. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie tierische Erzeugnisse.
Das Gebührenverzeichnis ist nun neu strukturiert und dadurch besser verständlich. Auch im Paragrafenteil hat es wichtige Änderungen gegeben: Zum einen müssen nun auch juristische Personen (GmbHs) die GOT anwenden, zum anderen ist es verpflichtend, Wegegeld zu berechnen. Außerdem muss für die Fälligkeit eine tierärztliche Rechnung erstellt und dem/der Tierhalter:in ausgehändigt werden; dabei muss jeder Verrichtung die zugehörige Nummer des Leistungsverzeichnisses hinzugefügt werden.
Zur Kommunikation der Gebührenanpassung hat die BTK verschiedene Informationsblätter erstellt:
Informationen für Tierarztpraxen
Informationen zur GOT-Novelle für Patientenbesitzer:innen
Allgemeine Informationen zur GOT für Patientenbesitzer:innen
Hintergrund
2020 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren auf den Ergebnissen dieser Studie.
Katharina Conrad
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