Tierärzt:innen im Tierschutz: Expertise, die genutzt werden muss!

Fachleute fordern mehr Unterstützung vom Staat

BTK Berlin (20.01.2023)

Anlässlich der Internationalen Grünen Woche in Berlin, fand am 20.01.2023 die Pressekonferenz „Tierärzt:innen im Tierschutz: Expertise, die genutzt werden muss!“ der Bundestierärztekammer (BTK) statt. Warum die Expertise der Tierärzteschaft für den Tierschutz signifikant ist und wie v. a. der Staat diesen Berufsstand noch mehr unterstützen und fördern kann, haben drei Expert:innen erläutert.

Dr. Iris Fuchs, 1. Vizepräsidentin der BTK, referierte darüber, wie die Gesundheit der (Nutz-)Tiere von verschiedensten Faktoren und deren komplexen Wechselwirkungen beeinflusst wird. Um Tierschutzverstöße in landwirtschaftlichen Betrieben zu vermeiden, ist die intensive Einbindung der Tierärzteschaft essenziell. So lassen sich z. B. durch eine regelmäßige Analyse aller Tiergesundheitsparameter, Krankheitsursachen frühzeitig erkennen und umgehen. In der Folge ist auch der Arzneimitteleinsatz reduziert. Die Tierärzteschaft ist somit ein integraler Bestandteil der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Dr. Sylvia Heesen, 2. stellvertretende Vorsitzende der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) und Co-Leiterin des Arbeitskreises „Tierschutz für Nutztiere“ beim Deutschen Tierärztetag im September 2022, erklärte, dass der Umgang mit schwer erkrankten oder verletzten Einzeltieren deutlicher Verbesserungen bedarf. Das zeigt z. B. eine Analyse aktueller Tierschutzprobleme in der Nutztierhaltung. Es ist und bleibt gemeinsame Aufgabe der Tierärzteschaft, vermeidbare Schmerzen, Leiden und Schäden des einzelnen Lebewesens durch mangelhaften Umgang, mangelhafte Versorgung, leistungsüberfordernde Zucht und nicht bedürfnisgerechte Haltung von Tieren zu verhindern. Um dieser Aufgabe bestmöglich nachkommen zu können, ist sich die Tierärzteschaft einig, dass der Staat dafür auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen muss. Entsprechend forderte der Deutsche Tierärztetag den Gesetzgeber auf, im Sinne des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz, Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eine hohe Priorität einzuräumen.

Prof. Dr. Achim Gruber, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Tierpathologie der Freien Universität Berlin zeigte anschaulich, wie defekte und krank gezüchtete Heimtiere leiden und wie sich die Tierärzteschaft gegen die Folgen von Defektzuchten (sog. Qualzuchten) und Inzucht bei Hunden, Katzen und anderen Klein- und Heimtieren engagiert. Um in ihrem Einsatz gegen diese Zuchtpraxis unterstützt zu werden, benötigt die Tierärzteschaft z. B. die Umsetzung des geltenden Rechts durch Veterinärbehörden und Staatsanwaltschaften und eine deutliche Präzisierung und Schärfung der Gesetzgebung mit klaren Handlungsgrundlagen. Auch die Einführung eines Heimtierzuchtgesetzes muss in diesem Zusammenhang diskutiert werden.

 

Anhang: Zusammenfassungen der Referent:innen

Foto: Dr. Sylvia Heesen, Dr. Uwe Tiedemann, Dr. Iris Fuchs und Prof. Dr. Achim Gruber

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