Sorge vor der Afrikanischen Schweinepest

Bundestierärztekammer verabschiedet Resolution zur gefährlichen Tierseuche

BTK Berlin (25.09.2014) Die Delegiertenversammlung der BTK verabschiedete am 20. September 2014 eine Resolution zur Afrikanischen Schweinepest. Damit machen Delegierten ihre Sorge vor den die Auswirkungen, die ein Ausbruch der Tierseuche hätte, deutlich und stellen konkrete Forderungen an die Politik.
© C.Pfister
Die verheerenden Auswirkungen, die ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland hätte, waren Thema auf der Herbst-Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer. Eine entsprechende Resolution zum Thema wurde von den Delegierten aus allen 17 Landes-/Tierärztekammern einstimmig angenommen.

Hintergrund der Resolution ist die große Besorgnis der Tierärzteschaft über das aktuelle Seuchengeschehen insbesondere in Lettland, Litauen, Estland und Polen, das die Gefahr einer Einschleppung der ASP nach Deutschland täglich weiter steigen lässt. Das ausgesprochen widerstandsfähige Virus hält sich in gekühltem Fleisch mehrere Wochen und in gefrorenem Fleisch jahrzehntelang. Sogar in gepökelten und geräucherten Waren wie Salami kann der Erreger monatelang überleben. Werden Lebensmittelreste, die Fleisch von unerkannt infizierten Schweinen enthalten, an Autobahnraststätten, Parkplätzen oder auf Autohöfen achtlos weggeworfen, kann die Tierseuche schnell auf heimische Wildschweine übertragen werden.

„Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Ernährung- und Landwirtschaft bereits im Februar eine mehrsprachige Plakatkampagne gestartet. Sie warnt vor der Afrikanischen Schweinepest und fordert Reisende auf, keine Speiseabfälle wegzuwerfen. Dies ist ein wichtiger Schritt der Aufklärung, der aber leider nicht alle Reisenden zu erreichen scheint“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.
Die Gefahr, dass die 2007 aus Georgien eingeschleppte Tierseuche nun Deutschland erreicht, ist massiv. Und das hätte, so die tierärztlichen Experten, verheerende Folgen. Mantel: „Die Schweinebestände können nicht geschützt werden, weil kein Impfstoff zur Verfügung steht. Die einzige Möglichkeit der Bekämpfung ist das Keulen, also das Töten ganzer Tierbestände – ein nicht zu verantwortendes tierschutzethisches Problem. Die wirtschaftlichen Schäden für die Schweinehalter wären zudem dramatisch und würden tausende landwirtschaftliche Existenzen vernichten!“

Die Bundestierärztekammer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Afrikanische Schweinepest nicht auf den Menschen übertragbar ist!

Die Stellungnahme finden Sie hier:
www.bundestieraerztekammer.de/BTK/Ausschüsse/Tierseuchenrecht