Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)
Ohne die Tiermedizinischen Fachangestellten geht in der Tierarztpraxis in der Regel wenig. Allerdings ist die Bundestierärztekammer nicht primärer Ansprechpartner für Fragen rund um diesen Bereich. Vielmehr ist es notwendig, sich an Ihre Landes-/Tierärztekammer zu wenden. Allerdings haben wir für Sie verschiedene Unterlagen zum Download bereitgestellt.
Muster-Arbeitsvertrag TFA
Muster-Arbeitsvertrag zwischen Praxisinhaber/in und Tiermedizinische/r Fachangestellte/r
Berufsausbildungsvertrag
Vertrag zur Ausbildung im Ausbildungsberuf Tiermedizinische(r) Fachangestellte(r) aktualisiert am 1. August 2022.
Berufsinformationen "Tiermedizinische(r) Fachangestellte(r)" von der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Website Informationen zur Tätigkeit und Ausbildung zusammengefasst.Fragen und Antworten zum Ausbildungsbonus
Im folgenden Dokument sind Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu häufig gestellten Fragen zum Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zusammengestellt.Stand: 26. August 2008
Schriftlicher Ausbildungsnachweis
gemäß § 7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2522 ff.)
in Kraft ab 1. August 2006
erschienen als Beilage im Deutschen Tierärzteblatt (DTBl. 3/2006)
Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
vom 15. März 2007 (BGBl. I S. 311)
in Kraft ab 1. April 2007
Wochenbericht
gemäß § 7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten
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