Tiermedizinische Fachangestellte (TFA)

Ohne die Tiermedizinischen Fachangestellten geht in der Tierarztpraxis in der Regel wenig. Allerdings ist die Bundestierärztekammer nicht primärer Ansprechpartner für Fragen rund um diesen Bereich. Vielmehr ist es notwendig, sich an Ihre Landes-/Tierärztekammer zu wenden. Allerdings haben wir für Sie verschiedene Unterlagen zum Download bereitgestellt.

Muster-Arbeitsvertrag TFA

Muster-Arbeitsvertrag zwischen Praxisinhaber/in und Tiermedizinische/r Fachangestellte/r

Die Landes-/Tierärztekammern stellen entsprechende Informationen auf ihren jeweiligen Websites zur Verfügung.

Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Website Informationen zur Tätigkeit und Ausbildung zusammengefasst.
Fragen und Antworten zum Ausbildungsbonus
Im folgenden Dokument sind Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu häufig gestellten Fragen zum Fünften Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zusammengestellt.
Stand: 26. August 2008

gemäß § 7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2522 ff.)
in Kraft ab 1. August 2006
erschienen als Beilage im Deutschen Tierärzteblatt (DTBl. 3/2006)

Wochenbericht

gemäß § 7 der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten