Fundtier oder herrenlos? Wer zahlt?
Ein aktuelles Urteil lässt auf endgültige Klärung hoffen
Acht Jahre nach Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz (Artikel 20 a) hat das Verwaltungsgericht Göttingen – auch im Hinblick auf die Frage der Kostenübernahme bei aufgefundenen Tieren durch die Gemeinde – neue Akzente gesetzt.
Autoren:
Cornelia Konrad
Ausgabe:
11/2010
S. 0-0
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