Tierschutz bei der betäubungslosen Schlachtung aus religiösen Gründen

Aus dem Gutachten des Beratungs- und Schulungsinstituts für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren

Das Beratungs- und Schulungsinstitut für schonenden Umgang mit Zucht- und Schlachttieren (bsi), Schwarzenbek, hat deshalb im Auftrag der Bundestierärztekammer neuere Erkenntnisse aus der Literatur zur Entstehung und Interpretation von Angst, Schmerzen und Leiden bei der Schlachtung ohne Betäubung zusammengestellt. Das erstellte Gutachten mit dem Titel „Tierschutz bei der betäubungslosen Schlachtung aus religiösen Gründen untermauert die Forderung der Bundestierärztekammer nach Streichung des Absatz 2 Nr. 2 aus dem § 4 a des Tierschutzgesetzes, der die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung von der Betäubungspflicht vorsieht, wenn religiöse Vorschriften dies zwingend gebieten.
Autoren: Martin von Wenzlawowicz und Karen von Holleben
Ausgabe: 11/2007
S. 1374-1374
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