Werbung für die Tierarztpraxis – Chancen und Risiken
Erläuterung der „Spielregeln“ aus wettbewerbsrechtlicher Sicht
In den letzten Jahren haben zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu einer erheblichen Liberalisierung des tierärztlichen Standesrechts geführt. War früher Werbung generell verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt, so haben sich heute die Vorzeichen geändert. Werbung ist
zulässig, das ehemalige ärztliche Werbeverbot hat sich in ein ärztliches Werberecht verwandelt. Mancher Tierarzt steht der neuen Rechtslage skeptisch gegenüber, von vielen wird sie aber auch begrüßt.
Autoren:
Christiane Köber
Ausgabe:
7/2007
S. 828-828
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