Abgabemengenerfassung von Antibiotika in Deutschland 2018                
                                    
                        Auswertung der nach DIMDI-AMV übermittelten Daten 2018 und Vergleich mit den Daten aus den Vorjahren                    
                
            
         
        
            
                                    
                        In Deutschland sind pharmazeutische Unternehmen und Großhändler seit 2011 gesetzlich dazu verpflichtet, die Menge der an Tierärzte abgegebenen Antibiotika an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu melden. Die Auswertung erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Ergebnisse für 2018 werden hier zusammengefasst und mit den Zahlen aus den vorhergehenden Jahren verglichen.
                     
                             
            
                
                                    Autoren:
                    Jürgen Wallmann, Christoph Bode, Thomas Heberer
                                                    Ausgabe:
                    8/2019
                
                
                                            S. 1082                                        
                
                                    
                    
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