Tierärzteschaft sieht arzneimittelrechtliche Unsicherheiten
Isofluranverordnung (FerkBetSachkV) in Kraft
Seit 17.01.2020 dürfen andere sachkundige Personen als Tierärzte die Allgemeinanästhesie mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch Aufhebung des Tierarztvorbehalts durch die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung (FerkBetSachkV) durchführen. Folgendes ist aus Sicht der Tierärzteschaft dabei zu berücksichtigen.