Pharmakovigilanzreport Tierarzneimittel 2015

Spontanmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen bei Haus- und Nutztieren

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAWs) sollen an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden. In diesem Bericht sind die Spontanmeldungen bei Haus­ und Nutztieren aus dem Jahr 2015 zusammengefasst.
Autoren: vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Ausgabe: 12/2016
S. 1804-1809
Download