Impfen durch Tierärzt:innen
BTK informiert über die verbindlichen Voraussetzungen zum Impfstart
Über die erfolgreiche Teilnahme an der theoretischen Schulung erhalten die Tierärzt:innen eine Bescheinigung. „Wir freuen uns, dass es interessierten Kolleg:innen nun endlich möglich ist, sich an der Impfkampagne der Bundesregierung und dem gemeinsamen Kampf gegen COVID-19 zu beteiligen und die Humanmediziner:innen zu unterstützen“, sagt BTK-Präsident Dr. Uwe Tiedemann.
Nach Abschluss der Schulung können Tierärzt:innen zunächst im Impfzentrum oder im mobilen Impfteam tätig werden. Eine Impfung gegen COVID-19 in der Tierarztpraxis ist vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auch vorgesehen, allerdings fehlen hierzu noch die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen.
Ausführliche Informationen zum Curriculum sowie die Zugangsdaten zur Onlineschulung gibt es auf der BTK-Homepage.
Katharina Conrad
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