Newcastle Disease in Brandenburg
Konsequente Tierseuchenbekämpfung braucht starke Veterinärstrukturen
Die Bundestierärztekammer (BTK) nimmt den aktuellen Ausbruch zum Anlass, die Bedeutung einer starken und handlungsfähigen Veterinärverwaltung zwischen Landwirt:innen und betreuenden Tierärzt:innen, Ämtern und Laboren zu unterstreichen. „Der Fall in Brandenburg zeigt deutlich, dass wirksame Tierseuchenbekämpfung aufmerksame Tierhaltende, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den betreuenden Tierärzt:innen sowie personell und technisch gut ausgestattete Behörden und Diagnostiklabore erfordert. Nur mit starken, bewährten Strukturen können wir im Ernstfall schnell und wirksam reagieren. Tierseuchen machen nicht an Landes- oder Staatsgrenzen halt. Investitionen in die Veterinärverwaltung sind Investitionen in Verbraucherschutz, Tiergesundheit und die Sicherung unserer landwirtschaftlichen Produktion“, erklärt der BTK-Präsident Ltd. VD Dr. Holger Vogel.
Die Newcastle Disease ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem Hühner und Puten betrifft und aufgrund ähnlicher Symptome wie Durchfall, Atemnot oder Lähmungen häufig mit der Geflügelpest (HPAI) verwechselt wird. Als bekämpfungspflichtige Tierseuche verbreitet sie sich sowohl direkt zwischen Tieren als auch indirekt über Fahrzeuge, Gerätschaften oder kontaminierte Kleidung. Auch Wildvögel und Schadnager stellen insbesondere in Freilandhaltungen ein Risiko dar. Angesichts wiederholter und großflächiger Ausbrüche im Nachbarland Polen seit September 2024 bleibt die Lage angespannt.
Im Gegensatz zur Aviären Influenza besteht in Deutschland eine Impfpflicht gegen ND. Alle Geflügelhaltende – auch Halter:innen privater, kleiner Hobbyhaltungen – sind verpflichtet, Hühner und Puten regelmäßig impfen zu lassen. Dennoch ist die Impfdecke insbesondere im nicht gewerbsmäßigen Bereich häufig unzureichend. „Eine lückenhafte Impfung gefährdet nicht nur einzelne Bestände, sondern die gesamte Geflügelpopulation. Die Impfpflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein zentrales Instrument der Seuchenprävention“, betont Dr. Vogel. Die ordnungsgemäße Abgabe der Impfstoffe über die/den betreuende/n Tierärzt:in ist entscheidend für eine wirksame Immunisierung. Zudem ist die Geflügelhaltung beim zuständigen Veterinäramt sowie bei der Tierseuchenkasse des jeweiligen Bundeslandes anzuzeigen.
Die BTK ruft alle Geflügelhaltenden dazu auf,
- den Impfstatus ihrer Tiere unverzüglich zu überprüfen,
- Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten,
- Vorgaben hinsichtlich Stallhygiene und Schutzkleidung strikt zu beachten,
- erhöhte Tierverluste oder Krankheitsanzeichen umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Frühzeitiges Handeln ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und wirtschaftliche Schäden zu minimieren.
Katharina Conrad
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