Mehr Sicherheit beim Pferdekauf

Röntgenleitfaden-2018 bringt einige Neuerungen

BTK Berlin (26.10.2017) Die BTK informiert über den Röntgenleitfaden-2018, der von der Gesellschaft für Pferdemedizin e.V. (GPM) herausgegeben wurde und einige Neuerungen beinhaltet.
© C. Pfister
(BTK/Berlin) Die Bundestierärztekammer informiert über den Röntgenleitfaden-2018, der von der Gesellschaft für Pferdemedizin e.V. (GPM) herausgegeben wurde und einige Neuerungen für Pferdebesitzer und Tierärzte beinhaltet.

Der Röntgenleitfaden ist ein wichtiges Instrument im Rahmen der Kaufuntersuchung eines Pferdes. Er dient Tierärzten als Interpretationshilfe für die röntgenologische Beurteilung der Gesundheit eines Pferdes. Denn bevor ein – oftmals hochpreisiges – Pferd den Eigentümer wechselt, wird es einem gründlichen „Gesundheitscheck“ durch den Tierarzt unterzogen: Dazu gehört neben der klinischen Untersuchung auch das Röntgen. Doch ist es durch die Einteilung in sogenannte schulnotenähnliche Röntgenklassen oft zu einer Überbewertung des Röntgenbefundes gegenüber der klinischen Untersuchung des Pferdes gekommen. „Diese Röntgenklassen wurden abgeschafft, abweichende Befunde sollen nun vom Tierarzt beschrieben werden. Wir unterscheiden dabei genau zwischen Befunden, bei denen beispielsweise das Risiko einer späteren Lahmheit nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann und solchen, die tatsächlich mit einem Lahmheitsrisiko behaftet sind“, erklärt Prof. Dr. Karsten Feige, Vorsitzender des Ausschusses für Pferde der Bundestierärztekammer (BTK) und Präsident der GPM. Risikobehaftete Röntgenbefunde sollen künftig mit dem Stichwort „Risiko“, Aufnahmen, die keine Abweichungen aufweisen, mit „o. b. B.“ (ohne besonderen Befund) gekennzeichnet werden.

Als Beurteilungsgrundlage liegen dem neuen Röntgenleitfaden künftig 18 Standard-Aufnahmen zugrunde, also vier mehr als bisher. Dies ist auch im Sinne des Verkäufers: der muss nämlich im Streitfall beweisen, dass ein bestimmter Mangel beim Verkauf nicht vorhanden war. So wird in Zukunft zum Beispiel die Aufnahme „vordere Zehe seitlich“ auf zwei Bilder aufgeteilt, was eine bessere Beurteilbarkeit der drei relevanten Gelenke zulässt.
Abweichend von der im neuen Röntgenleitfaden empfohlenen Zahl an Standardaufnahmen können sich Käufer und Verkäufer natürlich auch darauf verständigen, mehr oder weniger Röntgenbilder anfertigen zu lassen. Die bislang auf CD erhältliche Bildersammlung soll darüber hinaus in ein modernes App-Format überführt werden.

Für den BTK-Ausschuss für Pferde stellt die Abschaffung der Röntgenklassen einen absoluten Gewinn dar. „Besonders begrüßenswert ist die damit einhergehende höhere Bewertung der klinischen Untersuchung. Die gängige Praxis, Pferde mit einer Röntgenklasse über II abzuqualifizieren, obwohl nach tierärztlicher Gesamtbeurteilung dafür kein Grund besteht, wird damit beendet“, lobt der Ausschussvorsitzende Feige.