Bundes-Tierärzteordnung

Das einzige für die Tierärzteschaft wichtige Bundesgesetz ist die Bundes-Tierärzteordnung. Dabei handelt es sich um eine Berufszugangsregelung und nicht um eine Berufsausübungsregelung. Die Aufzählung der tierärztlichen Tätigkeiten in § 1 ist leider sehr unvollständig. Die BTK hat gemeinsam mit anderen Berufsverbänden versucht, diese ausführlicher zu gestalten. Detaillierte Darstellungen des tierärztlichen Berufes, finden Sie in den Berufsordnungen bzw. den Heilberufsgesetzen der Länder.