Downloads
nachfolgend finden Sie eine Aufstellung der zum Download verfügbaren Dokumente der ATF.
Allgemeine Informationen
ATF-Portrait
mit Informationen zur ATF
ATF-Statuten
gemäß Beschluss der Delegiertenversammlung der Bundestierärztekammer e. V. vom 12. September 2018, zuletzt geändert gemäß Beschluss der BTK-Herbstdelegiertenversammlung am 26. April 2024, veröffentlicht im Deutschen Tierärzteblatt 06/2024 mit In-Kraft-Treten am 1. Juni 2024.
Informationen zur Mitgliedschaft
Beitrittsformular
Nur für Tierärzte und Studierende der Veterinärmedizin.
Widerrufsformular
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Mitgliedschaft zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhalten Sie Ihre Mitgliedsunterlagen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Informationen zu ATF-Fortbildungen
Anmeldeformular
zur Teilnahme an ATF-Fortbildungen
Informationen zum neuen Durchgang der ATF-Module zur Tierverhaltenstherapie 2024/2005
Hier erhalten Sie weitere Informationen
zu den 10 Modulen (Kombination von Online- und Präsenzfortbilungen),
zur Abnahme des Sachkundenachweises für Hundehalter/-innen in Nordrhein-Westfalen
und zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie.
Informationen zur ATF-Anerkennung
Antragsformular
zur ATF-Anerkennung von Präsenz-Fortbildungen, Live-Online-Seminaren ohne Aufzeichnung und Hybridveranstaltungen
Ergänzende Hinweise zur ATF-Anerkennung
von Nicht-Präsenz-Fortbildungen
Ergänzende Hinweise zur ATF-Anerkennung
für die Erstellung von Lernerfolgskontrollen (Multiple-Choice-Fragen)
Antragsformular
zur ATF-Anerkennung von Nicht-Präsenz-Fortbildungen
Ergänzende Hinweise zur ATF-Anerkennung
von Fortbildungen zu nicht veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten (ehemals Oberbegriff „kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Praxisführung“)
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den zu erfüllenden Kriterien für eine ATF-Anerkennung (zur Teilnahme zugelassene Personen, anerkennungsfähige Inhalte, fachliche Qualifikation der Referierenden).
Antragsformular
zur Anerkennung von Fortbildungen gemäß § 7 Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen oder zur ATF-Anerkennung
Gemäß Vereinbarung zwischen der Tierärztekammer Niedersachsen und der Akdemie für tierärztliche Fortbildung der Bundestierärztekammer e.V. ist die ATF seit 01.01.2018 im Auftrag der Tierärztekammer Niedersachsen zuständig für die Anerkennung von Fortbildungen gemäß Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen (zum Nachweis der Erfüllung der Fortbildungspflicht).
Anerkennung von Fortbildungen zur Fortschreibung der Fortbildungspflicht gemäß § 7 (2) SchHaltHygV
Katalog von Fortbildungsinhalten zur Anerkennung durch die ATF für die Fortschreibung der Fortbildungspflicht nach SchHaltHygV gemäß Beschluss des BTK-Ausschuss für Schweine und der BTK-Delegiertenversammlung vom 28.10.2015 in Bamberg
Muster Teilnahmebestätigungen
Die Ausgestaltung (Größe, Farbe, Form, Briefkopf etc.) liegt im Ermessen des Veranstalters.
Die im Anerkennungsbescheid und in den Mustern genannten Angaben müssen enthalten sein, damit eine einfache und eindeutige Verwendung durch die zuständige Landes-/Tierärztekammer möglich ist, bei der die Teilnahmebescheinigungen eingereicht werden (Nachweis zur Erfüllung der Fortbildungspflicht gemäß Berufsordnung oder für die Weiterbildung).
- Muster TB veterinärmedizinisch-fachliche Fortbildung (Präsenzveranstaltung)
- Muster TB veterinärmedizinisch-fachliche Fortbildung (Live-Online-Seminar)
- Muster TB Fortbildung zu nicht-veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten (Präsenzveranstaltung; bis 31.10.2023 Oberbegriff "kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Praxisführung")
- Muster TB Fortschreibung Fortbildungspflicht SchHaltHygV (Präsenzveranstaltung)
- Muster TB veterinärmedizinisch-fachliche Fortbildung (Nicht-Präsenz-Fortbildung)
- Muster TB Fortbildung zu nicht-veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten (Nicht-Präsenz-Fortbildung; bis 31.10.2023 Oberbegriff "kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Praxisführung"))
- Muster TB Fortschreibung Fortbildungspflicht SchHaltHygV (Nicht-Präsenz-Fortbildung)
- Muster TB Fortbildung mit Anerkennung gemäß BO Tierärztekammer Niedersachsen (Präsenzveranstaltung; veterinärmedizinisch-fachliche Fortbildung)
- Muster TB Fortbildung mit Anerkennung gemäß BO Tierärztekammer Niedersachsen (Präsenzveranstaltung; Fortbildung zu nicht-veterinärmedizinisch-fachlichen Berufsfertigkeiten; bis 31.10.2023 Oberbegriff "kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Praxisführung"))
- Muster TB Fortbildung mit Anerkennung gemäß BO Tierärztekammer Niedersachsen (Präsenzveranstaltung; Fortschreibung Fortbildungspflicht SchHaltHygV)
Das Muster kann in dieser bzw. an die Fortbildung angepasster Form genutzt werden. Andere Formen der Evaluierung der Fortbildung durch die Teilnehmenden sind auch möglich.
Ziel ist, eine Rückmeldung zu Organisation und Durchführung inkl. Inhalt und Referierenden zu erhalten, um eventuelle Mängel zu erkennen und Verbesserungsmöglichkeiten vornehmen zu können.
Weitere Informationen zu Teilnahmebestätigungen und Kursevaluierung
Teilnahmebescheinigung (Muster siehe oben)
Anbieter von durch die ATF-Geschäftsstelle anerkannten tierärztlichen Fortbildungen sind gemäß Anerkennungsbescheid verpflichtet, der ATF auf Anforderung Informationen zu Teilnehmenden mitzuteilen.
Die Aufbewahrungsfrist für Informationen zu Teilnehmenden (Titel, Vorname, Nachname, Anschrift, Prüfung des Status "Tierarzt/Tierärztin" oder "Studierende/r der Veterinärmedizin", ggf. Lernerfolgskontrolle) beträgt drei Jahre, beginnend am Anfang des Folgejahres der Fortbildung.
Beispiel:
Fortbildung am 20.05.2023
Beginn Aufbewahrungsfrist: 01.01.2024
Ende Aufbewahrungsfrist: 31.12.2026
Entsorgung / Vernichtung: ab 01.01.2027
Kursevaluierung (Muster siehe oben)
Anbieter von durch die ATF-Geschäftsstelle anerkannten tierärztlichen Fortbildungen sind gemäß Anerkennungsbescheid verpflichtet, der ATF auf Anforderung Informationen zur Kursevaluierung mitzuteilen.
Die Aufbewahrungsfrist für Evaluierungen von ATF-anerkannten Fortbildungen für Tierärzte beträgt drei Jahre, beginnend am Anfang des Folgejahres der Fortbildung.
Beispiel:
Fortbildung am 20.05.2023
Beginn Aufbewahrungsfrist: 01.01.2024
Ende Aufbewahrungsfrist: 31.12.2026
Entsorgung / Vernichtung: ab 01.01.2027
Certification/accreditation of continuing education courses in Germany [ATF-Anerkennung]
General information on ATF-accreditation [Englisch language]
Relation to accreditation in other countries (conversion / comparability)
Guidelines for certification/accreditation of continuing education courses [English language]
for veterinarians as "approved continuing education" according to § 10 (2) of the ATF-statutes
Addidtional guidelines for certification/accreditation of continuing education courses [English language]
of interactive courses / non-attendance courses for vets
Additional guidelines for certification/accreditation of courses [English language]
with contents in non-veterinary professional skills: Business administration, human resources management, communication and social skills (formerly generic term "commercial-economic practice management")
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz
für Leistungen der Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) der Bundestierärztekammer e.V.
gemäß DSGVO
Französische Str. 53
10117 Berlin
030 - 201 43 38 - 90
Telefonische Sprechzeiten
Mo- Do: | 09.00-14.00 Uhr |
Fr: | 09.00-13.00 Uhr |
Durchwahl Abteilungen
Zentrale: | - 0 |
ATF-Anerkennung: | - 41 / - 80 |
ATF-Fortbildung: | - 80 / - 81 |
ATF-Mitgliedschaft: | - 80 |